ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)
der solid-parts GmbH - Classic Car Engineering -
1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der solid-parts GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäfts-und Lieferbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
2.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
2.3 Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk-, Tele- und Mediendienste (§ 312 b Abs. 2 BGB).
3 Vertragsabschluss
3.1 In Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben und Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die solid-parts GmbH 30 Tage gebunden.
3.2 Der Kunde ist 3 Wochen an seinen Auftrag gebunden; Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der solid-parts GmbH. Lehnt die solid-parts GmbH nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
3.3 Sofern Nebenabreden getroffen sind bzw. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags vorgenommen werden, bestätigt die solid-parts GmbH diese schriftlich.
Das Gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die schriftliche Bestätigung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit.
3.4 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4 Preise und Preisänderungen
4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4.2 Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung trägt der Kunde.
Die solid-parts GmbH ist berechtigt, die Lieferung per Nachnahme auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
4.3 Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der solid-parts GmbH. Liegen diese um mehr als 10% über dem zunächst vereinbarten Preis, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5 Lieferzeiten
5.1 Liefertermine und -fristen sind für die solid-parts GmbH nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Gerät die solid-parts GmbH in Verzug, so kann der Kunde nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Pflichtverletzung verlangen.
5.2 Die Dauer der von dem Kunden zu setzenden Frist zur Leistung oder zur Nacherfüllung erachten die Vertragsparteien nur dann als angemessen, wenn sie mindestens 6 Wochen beträgt.
Der Fristlauf beginnt frühestens mit dem Eingang der Fristsetzung
bei der solid-parts GmbH.
6 Lieferung und Gefahrübergang
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist für Unternehmergeschäfte der Erfüllungsort für beiderseitige Leistungen D-42555 Velbert.
6.2 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der vom Kunden bestellten Ware geht (spätestens) mit Übergabe an den Kunden bzw. an die Transportperson auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.3 Abweichend von der vorstehenden Regelung gilt für den Verbrauchsgüterkauf, dass die Gefahr eines zufälligen Untergangs erst bei Eintreffen der Ware beim Verbraucher auf diesen übergeht.
6.4 Die solid-parts GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu sichern.
7 Gewährleistung
7.1 Für Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 433 bis 435, 437 und 439 bis 443 BGB. Bei einem Verkauf von Neuware an einen Verbraucher gilt die 24-monatige Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB. Soweit gebrauchte Ware an einen Verbraucher veräußert wird, verkürzt sich diese Frist auf 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit die Lieferung mangelhafter Ware zugleich eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Außerdem sind die in der nachfolgenden Ziffer 8 geregelten Schadenersatzansprüche hiervon ausgenommen. § 479 BGB bleibt unberührt.
7.2 Bei Verkäufen an Unternehmer gelten die nachfolgenden Bestimmungen 7.2.1. bis 7.2.4.
7.2.1 Lieferungen sind unverzüglich nach Empfang vom Kunden zu untersuchen oder von dem vom Kunden bestimmten Empfänger untersuchen zu lassen. Nach vorbehaltsloser Übernahme der Ware durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person ist jede nachträgliche Reklamation wegen der äußeren Beschaffenheit der Lieferung ausgeschlossen. Sonstige Mängel der Ware können, soweit sie erkennbar sind, nur innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang, im Übrigen nur innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung gerügt werden. Mängelrügen haben in Textform (§ 126 b BGB) oder schriftlich zu erfolgen.
7.2.2 Unbeschadet von Schadenersatzansprüchen des Kunden unter den Voraussetzungen der Ziffer 8. leistet die solid-parts GmbH für rechtzeitig gerügte Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich einschränken, zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Lieferung einwandfreier Ersatzware oder durch Nachbesserung der gelieferten Ware (Nacherfüllung). Die solid-parts GmbH ist verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöht haben, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Die Lieferung von Ersatzware erfolgt ausschließlich in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen für die ursprüngliche Ware. Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Kunden in Bezug auf die Erstlieferung entstehen im Falle mangelhafter Ersatzlieferung daher keine Gewährleistungsrechte für die Ersatzware und wird die Gewährleistungsfrist nicht neu in Gang gesetzt.
7.2.3 Im Falle einer Nacherfüllung ist der Kunde erst nach zweimaligem Fehlschlag berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7.2.4 Im Falle einer Veräußerung neuer Waren an Unternehmer verkürzt sich die Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB auf 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn die Lieferung mangelhafter Ware eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Bei Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, die solid-parts GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Die in der nachfolgenden Ziffer 8. Geregelten Schadenersatzansprüche sind hiervon nicht betroffen.
7.3 Die Bestimmungen einer in gesonderter vertraglicher Vereinbarung gewährten Garantie bleibt hiervon unberührt.
8 Haftung
8.1 Die Haftung der solid-parts GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ist grundsätzlich auf Schäden beschränkt, die die solid-parts GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die solid-parts GmbH nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von für die Erfüllung des Vertrages zweckswesentlichen Pflichten.
8.2 Haftet die solid-parts GmbH wegen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, so ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Verträgen der in Frage stehenden arttypischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder später bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren; für Mangelfolgeschäden haftet die solid-parts GmbH in diesen Fällen nicht. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 Ist der Kunde Unternehmer, so wird auch eine Haftung für fahrlässiges Handeln ausgeschlossen.
8.4 Schadenersatzansprüche, welche von Gesetzeswegen kein Verschulden voraussetzen, bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 8.1. und 8.2. unberührt.
9 Zahlung
9.1 Soweit die Lieferung nicht per Nachnahme erfolgt, können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die solid-parts GmbH oder auf ein von dieser angegebenes Bank- oder Postgirokonto erfolgen.
9.2 Rechnungen der solid-parts GmbH sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.
9.3 Die solid-parts GmbH behält sich die Ablehnung von Kreditkarten, Schecks oder Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
9.4 Gerät der Verbraucher mit einer Zahlung in Verzug, ist die solid-parts GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach §§ 286 und 288 BGB in Verbindung mit § 247 BGB zu berechnen.
9.5 Gerät der Unternehmer mit einer Zahlung in Verzug, ist die
solid-parts GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach §§ 286 und 288 BGB in Verbindung mit § 247 BGB zu berechnen.
9.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen der solid-parts GmbH nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
10 Rückgaberecht für Verbraucher
10.1 Alle von einem Verbraucher bestellten Artikel können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgegeben werden, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk-, Tele- und Mediendienste) zustande gekommen ist. Abweichend hiervon beträgt die Rückgabefrist einen Monat, wenn dem Verbraucher nicht spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform (Brief, E-Mail etc.) eine Rückgabebelehrung übermittelt wurde. Bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. sperrigen Gütern) kann der Kunde die Rückgabe durch ein Rücknahmeverlangen in Textform vollziehen.
10.2 Die Rückgabefrist beginnt nach Übermittlung dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gem. § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 24 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens.
Grundsätzlich erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr der
solid-parts GmbH, es sei denn es handelt sich um ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 S. 1 BGB und der Preis der zurückzusenden Sache übersteigt einen Betrag in Höhe von 40,00 € nicht oder bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilleistung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht (§ 357 Abs. 2 S. 3 BGB).
Generell wird seitens der solid-parts GmbH ein ausreichend frankiertes Paket erwünscht und dem Kunden die Rücksendekosten anschließend erstattet.
Die Rücksendung bzw. das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
solid-parts GmbH
Bonsfelder Straße 71b
D-42555 Velbert
Telefax: 02052-8395830, E-Mail: info@solid-parts.de
Im Falle eines Rücknahmeverlangens wird die Ware beim Kunden abgeholt. Ansonsten hat der Kunde für die Rücksendung eine sichere - nach Möglichkeit originale - Transportverpackung zu verwenden.
10.3 Im Falle einer wirksamen Rückgabe bzw. eines wirksamen Rücknahmeverlangens sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, hat der Kunde insoweit Wertersatz zu leisten. Jedoch ist eine durch die bestimmungsgemäße in Gebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung kein Wertersatz zu leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen ist nur zu leisten, soweit die Ware in einer Art und Weise genutzt wurde, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens, für die solid-parts GmbH mit dem Empfang.
10.4 Hat der Kunde den Vertrag durch ein Darlehen finanziert und macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, ist er auch an den Darlehensbetrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die solid-parts GmbH gleichzeitig Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber in Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung der solid-parts GmbH bedient. Wenn der solid-parts GmbH das Darlehen bei Wirksamwerden der Rückbetrag bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der Rückabwicklung nicht nur an die solid-parts GmbH, sondern auch den Darlehensgeber halten.
10.5 Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen nimmt die solid-parts GmbH Verkaufsverpackungen zur Wiederverwertung oder Entsorgung zum Schutze der Umwelt zurück. Zu diesem Zweck kann der Kunde während der Geschäftszeiten der solid-parts GmbH unter der Telefonnummer 02052/8395830 erfragen, wo eine kostenfreie Entsorgung des Verpackungsmaterials in zumutbarer Entfernung zu seinem Wohnort oder Geschäftssitz möglich ist. Sollte eine solche Möglichkeit nicht gegeben sein, kann der Kunde das Verpackungsmaterial kostenfrei an die solid-parts GmbH, Bonsfelderstrasse 71b, D-42555 Velbert, zurücksenden. Die zurückgesandten Verpackungen werden von der solid-parts GmbH umweltgerecht im Sinne der Verordnung entsorgt oder wieder verwendet. Selbstverständlich kann auch der Kunde eine Entsorgung des Verpackungsmaterials in ein umweltgerechtes Abfallsystem an seinem Wohnort bzw. Geschäftssitz veranlassen.
11 Lieferung von Altteilen durch den Kunden
11.1 Altteile und Austauschteile sind in sauberem und komplettem Zustand vorab kostenfrei an die solid-parts GmbH zu übersenden. Eventuelle Beschädigungen oder Verschmutzungen durch Altöl bzw. fehlende Einzelteile einer Austauscheinheit werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.2 Es unterliegt allein der Beurteilung durch die solid-parts GmbH oder ihres Beauftragten, ob ein von dem Kunden gestelltes Austauschteil zum Austausch (Überholung) geeignet ist. Soweit nach der Beurteilung der solid-parts GmbH die Eignung eines Austauschteils nicht gegeben ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Austausch. Das Austauschteil wird dem Kunden auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.
12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den abgeschlossenen Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen das Amtsgericht Wuppertal als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist, aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt unbekannt ist.
13 Verschiedenes
13.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden sich der Kunde und die solid-parts GmbH auf eine neue Regelung verständigen.
13.2 Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keinerlei materielle Bedeutung, insbesondere nicht einer abschließenden Regelung.
14 Datenschutz
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Stand: Januar 2022